TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN F-LYN MARKT:
Mit der Bewerbung für die Teilnahme erklärt sich der Bewerber mit den im Folgenden aufgeführten Bedingungen einverstanden.
VERTRAG
Ein Vertrag zwischen Aussteller und F-LYN GmbH (= die Veranstalterin) kommt erst mit dem Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Die Veranstalterin meldet sich nach Ablauf der Anmeldefrist mit einer Anmeldebestätigung einschließlich einer Rechnung oder mit einer Absage zurück. Die Auswahl wird vom F-LYN Team getroffen und muss nicht begründet werden.
AUSSTELLER
Die Teilnahme am F-LYN MARKT ist für Aussteller mit Gewerbeschein oder Reisegewerbekarte oder Private ohne gewerbliche Legitimation möglich. Für die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.
WARE
Die zum Verkauf angebotene Ware ist:
- hand- und selbstgemacht;
- selbst designt;
- nicht von Hand gemacht, aber unterscheidet sich klar von Industrieware;
- ein Vintage-Objekt aus den Bereichen Mode, Schmuck, Accessoires, Wohnen.
Ein Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
MARKTZEITEN
Der F-LYN MARKT findet in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr statt.
STAND
Die Verteilung der Standplätze erfolgt durch die Veranstalterin. Der zugeteilte Standplatz wird dem Aussteller vor der Veranstaltung mitgeteilt. Die gebuchten Standmaße müssen während der Marktzeit eingehalten werden. Der Aussteller hat seinen Verkaufsstand (Tisch, Kleiderstange, etc.) selbst mitzubringen und aufzubauen.
AUFBAU
Der Aufbau erfolgt am Veranstaltungstag ab 10.30 Uhr. Der Aufbau muss bis spätestens 12.30 Uhr beendet sein.
ABBAU
Der Abbau des Verkaufsstandes bzw. das Einpacken der Ware darf erst nach 17:00 Uhr erfolgen. Baut der Aussteller seinen Stand vorher ab, kann er für zukünftige Märkte nicht mehr zugelassen werden und wird mit der sofortigen Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 EURO belastet.
FAHRZEUGE
Der Platz vor der SPORTS ARENA MANNHEIM ist zum Ein- und Ausladen mit dem Fahrzeug befahrbar. Das Ausladen hat bis spätestens 12.30 Uhr zu erfolgen. Ab 12.30 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung um 17:00 Uhr ist der Platz für Fahrzeuge gesperrt.
Der PKW- Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe auf der rechten Seite der SPORTS ARENA.
ABFÄLLE
Der Aussteller hat seinen Müll selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Müll wird eine Strafe von 50 EURO fällig.
STROM
Eventueller Strombedarf ist vom Aussteller bei der Anmeldung anzuzeigen. Für die Nutzung von Strom fällt eine Pauschale in Höhe von 10 EURO an. Der Aussteller hat für die Stromnutzung Verlängerungskabel und Mehrfachstecker selbst mitzubringen.
ZAHLUNG
Die Standgebühr ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Die Standgebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: F-LYN GmbH
VR Bank Rhein-Neckar e.G.
IBAN: DE90 6709 0000 0092 9491 09
Bei Nichtzahlung im angegebenen Zeitraum behalten wir uns vor, den Stand anderweitig zu vergeben.
Der Aussteller muss vor Veranstaltungsbeginn eine Müllkaution in Höhe von 50 EURO in bar entrichten. Der Betrag wird beim Verlassen des sauberen Standplatzes zurückerstattet. Wenn der Platz nicht sauber hinterlassen wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die ausgestellten Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.
Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshalle, sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jegliche Haftung der Veranstalterin ist ausgeschlossen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung, die dem Aussteller oder Dritte während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen. Dies gilt auch für die Parkplatzbenutzung. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung der Veranstalterin zu regeln. Die Veranstalterin haftet nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen.
FOTO / PRESSE
Die Veranstalterin ist berechtigt, während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Social Media, etc.) einzusetzen. Dasselbe gilt für die von der Veranstalterin zugelassenen Pressevertreter.
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